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Bauen & Wohnen |
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|  | |  | Redaktion Bauen & Wohnen Aachen |  |  | |  | |  | Energieverbrauch bei Massivhäusern deutlich reduziert
Town & Country, Nummer eins im lizenzierten Hausbau, senkt mit neuen Ausstattungspaketen den Energieverbrauch seiner Massivhäuser um weitere 30 Prozent. Rechtliche Anforderungen von EnEV 2009 und EEWärmeG schon heute erfüllt.
Steigende Energiepreise machen nicht nur Autofahrern zu schaffen. Auch für Hausbesitzer und solche, die es werden möchten, wird ein effizienter Energieverbrauch immer wichtiger, um Kosten zu sparen und gesetzlichen Auflagen nachzukommen. Wer sich für den Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses entschließt, sollte dabei nicht nur die derzeit geltenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) im Blick haben.
Mit der Ende Juni vom Bundeskabinett verabschiedeten EnEV 2009 werden die energetischen Anforderungen an ein Gebäude noch einmal um 30 Prozent angezogen. Zwar bedarf das Gesetz noch der Zustimmung des Bundesrates, „aber wir gehen davon aus, dass die Richtlinie ab 1. Januar 2009 für alle neu zu genehmigende Wohnbauten gilt und empfehlen unseren Kunden daher schon heute, die Weichen dafür zu stellen“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer und Franchise-Geber von Town & Country, Deutschlands führender Anbieter von Ein- und Zweifamilienhäusern.
30 Prozent weniger Energiekosten
Ein Energiesparnachweis und ein Test auf Winddichtigkeit (Blower-Door-Test) gehören bei Town & Country schon seit Jahren zum Standard. Sie sind im Rahmen der HausBau-Schutzbriefe im Kaufpreis eines jeden Hauses enthalten. Vorausblickend bietet das Unternehmen ab sofort das Sonderausstattungspaket „EnEV 2009“ an. Das Paket beinhaltet unter anderem Klimaschutzfenster mit Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung (Ug-Wert 0,7 W/m²K), eine Vaillant Solaranlage mit mindestens zwei Flachkollektoren sowie erweiterte Dämmschutzmaßnahmen. Kunden können damit beim Energiesparen weiter aufrüsten und rund 30 Prozent im Verbrauch einsparen. Eine Investition, die sich mittel- bis langfristig – je nach Verbrauch – auch bei weiter steigenden Energiepreisen auszahlen wird. „Alle unsere Häuser werden damit auch den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) gerecht“, so Dawo weiter. Nach diesem müssen Gebäude, die ab dem 1. Januar 2009 fertig gestellt werden, ihren Wärmeenergiebedarf anteilig durch Biomasse, Geothermie, solare Strahlungsenergie oder Umweltwärme abdecken. „Wer jetzt die richtigen Maßnahmen ergreift, ist auch dann auf der richtigen Seite, wenn die Länder von ihrem Recht Gebrauch machen, rückwirkend die Einhaltung des EEWärmeG einzufordern“, so der Experte.
Jedes vierte Haus als Energiespar-Haus
Seit dem ersten Energiespar-Haus 2001 hat Town & Country diesen Bereich sukzessive ausgebaut. Heute sind sämtliche der 30 Haustypen als Energiespar-Variante erhältlich. „Alle Town & Country Häuser erfüllen stets die aktuellen Energiesparvorschriften – die Höhe der möglichen Energieeinsparungen richtet sich dabei nach der vom Kunden gewählten Effizienzklasse. So haben wir Häuser im Programm, die die Nutzung staatlicher Fördermittel nach KfW-60 oder KfW-40 ermöglichen. Wir bieten aber auch spezielle Eco-Bausteine an, die durch einzelne Maßnahmen wie Heiztechnik oder Zusatzwärmedämmung die Energiekosten senken“, erklärt Jürgen Dawo.
Dass Umwelt und den Geldbeutel schonen im Trend liegen, zeigt die Entwicklung der Verkaufszahlen: 2007 war bereits jedes vierte der insgesamt über 2.300 verkauften Town & Country Häuser ein Energiesparhaus. Für 2008 rechnet das Unternehmen mit einem weiteren Anstieg.
Über die EnEV 2009
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein wesentliches Element der Energiespar- bzw. Energieeffizienzpolitik sowie der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Die erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft (EnEV 2002). Sie löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Nach der EnEV 2004 trat die EnEV 2007 am 1. Oktober 2007 in Kraft, die die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – auch Nutzgebäuden – erfüllt.
Am 18. Juni 2008 hat die Bundesregierung die von den Bundesministern für Wirtschaft und Technologie und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegte Verordnung zur Änderung der EnEV beschlossen. Mit der EnEV 2009 setzt die Bundesregierung für den Gebäudebereich die beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm in die Tat um.
Im Jahr 2012 werden die Vorgaben der EnEV erneut auf den Prüfstand gestellt mit dem Ziel, unter Beachtung des technisch Machbaren und wirtschaftlich Vertretbaren die energetischen Anforderungen nochmals anzuheben.
Über Town & Country
Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country ist einer der führenden Massivhausanbieter in Deutschland mit über 300 Partnern. 2008 verkaufte Town & Country über 2.500 Häuser. Das Geschäftskonzept beruht auf über 30 Typenhäusern, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country mit der Einführung von drei im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefen: der Bau-Finanz-, der Bau-Qualitäts- und der Bau-Service-Schutzbrief. Mit der Entwicklung von Energiespar- und Solarhäusern trägt Town & Country der Kostenexplosion auf den Energiemärkten Rechnung.
Für seine Leistungen wurde Town & Country mehrfach ausgezeichnet: Neben dem Franchise-Geber-Preis (2003) zählen der EKS-Strategiepreis (2004), der dritte Platz beim „Sales Award“ des Handelsblattes (2005) sowie der Deutsche Franchise-Nehmer-Preis 2006 zu den wichtigsten Auszeichnungen. 2007 wurde Town & Country zudem der Titel „Wissensmanager des Jahres 2006“ verliehen.
Für die konsequente Umsetzung der Unternehmensstrategie wurde Jürgen Dawo, Franchise-Geber und Gründer von Town & Country, jüngst mit dem Strategiepreis 2009 vom StrategieForum e.V. ausgezeichnet.
Weitere Informationen: www.HausAusstellung.de
Webseite: http://www.hausausstellung.de |
|  | |  |  | Town & Country trotzt Umsatzeinbruch in der Baubranche Zusätzliche Sicherheitsleistungen gegen das finanzielle Risiko der Bauherren und neue Haustypen bringen Town & Country, als führender Massivhausanbieter in Deutschland, stabile Entwicklung auf hohem Niveau. Für 2010 plant Town & Country, 2.500 Ein- und Zweifamilienhäuser zu verkaufen.
Trotz eines deutlichen Rückgangs an Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland blickt Town & Country mit über 2.250 verkauften Häusern und einem Umsatz von voraussichtlich rund 350 Mio. Euro in 2009 auf eine stabile Entwicklung auf hohem Niveau. „In Zeiten von Arbeitsplatzunsicherheit und Kurzarbeit haben viele Menschen ihre Entscheidung für das Eigenheim auf Eis gelegt und sich in eine Warteposition begeben. Dank unserer Fokussierung auf Qualität und Sicherheit für den Bauherrn konnten wir jedoch den Rekordumsatz aus 2008 auch in 2009 insgesamt stabilisieren“, so Jürgen Dawo, Gründer und Franchise-Geber von Town & Country. Nach verhaltenem Start im ersten Quartal hatte der Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern insbesondere in der zweiten Jahreshälfte wieder an Fahrt gewonnen und Town & Country sich mit seiner Fokussierung auf Qualität und Sicherheit in der Baubranche als führender Anbieter behaupten können. Das Bauhauptgewerbe erlitt 2009 dagegen einen Umsatzeinbruch: Für Januar bis September 2009 weist das Statistische Bundesamt im Hochbau einen Umsatzrückgang von -13,9 Prozent aus.
Sicherheitspakete gegen die Angst vor finanzieller Pleite
Ausgezahlt hat sich für Town & Country vor allem die Erweiterung der Hausbau-Schutzbriefe, die im Kaufpreis eines Hauses enthalten sind und das finanzielle Risiko des Bauherrn eindämmen. So erhalten Bauherrn auf die gesamte Finanzierungssumme ihres Eigenheims – einschließlich Grundstück, Haus und aller Nebenkosten – eine Versicherung der R+V in Höhe von 15.000 Euro, nachdem diese durch die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. (München) geprüft und erfolgreich zertifiziert wurde. „Nicht nur eine zu knappe Kalkulation kann so vermieden werden“, erläutert Jürgen Dawo. „Auch unvorhersehbare Kosten, die beispielsweise erst durch ein Baugrundgutachten zu Tage treten, können vom Bauherrn bewältigt werden, ohne dass dieser in die Schuldenfalle tappt.“
Zur Entwicklung gegen den Branchentrend beigetragen hat zudem die Ergänzung der Hauspalette: Massivhäuser mit kleineren Wohnflächen von rund 100 m² und Energiesparstandards, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, ermöglichen kostengünstiges Bauen auf hohem Qualitätsniveau. Gerade Normalverdiener können sich so den Traum vom Eigenheim erfüllen und für ihr Alter vorsorgen. „Auch in Zukunft werden wir gemeinsam mit unseren über 300 Partnern den Kundennutzen in den Mittelpunkt unseres Handels stellen“, erklärt Jürgen Dawo, der für dieses Vorgehen der absoluten Fokussierung auf den Endkundennutzen 2009 mit dem Strategiepreis vom Strategieforum e.V. ausgezeichnet wurde.
Bis Ende 2010 mit 330 Partnern am Markt
2010 will Town & Country die Zahl der verkauften Häuser um rund zehn Prozent auf 2.500 Häuser steigern und damit seine Marktstellung als führender Anbieter ausbauen. Die Auswahl qualifizierter Partner, die neben der Beratung und dem Verkauf auch für die Erstellung der Massivhäuser mit lokalen Handwerksunternehmen zuständig sind, ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor. Als Franchise-Geber richtet Town & Country sich auch an bestehende Bauunternehmer, denen der professionelle Marktauftritt sowie die mit der Partnerschaft verbundenen Unterstützungsleistungen wichtige Wettbewerbsvorteile bringen.
„Bedingt durch ein starkes Wettbewerbsumfeld, zunehmende gesetzliche Vorgaben und steigende Kundenerwartungen bei hoher Preissensibilität sind die Anforderungen für Hausanbieter in den letzten Jahren weiter gestiegen – viele lokale Bauunternehmen haben das in der Krise zu spüren bekommen. Als Markenunternehmer von Town & Country können wir ihnen dabei helfen, sich für ihre Zukunft in einem Markt mit hohem Potenzial zu rüsten“, so Jürgen Dawo. Ende 2010 will Town & Country mit 330 lokalen Unternehmern am Markt vertreten sein. Webseite: http://www.hausausstellung.de |
|  | |  | SCHLÜSSELFERTIGES BAUEN MIT BAUTRÄGERN
Bei Vertragsverhandlungen denken Sie immer daran: Nur vor der Unterschrift können Sie Ihren zukünftigen Bauvertrag mit gestalten. Lassen Sie sich deshalb zeitlich nicht unter Druck setzen. Besuchen Sie Referenzobjekte des Anbieters und sprechen Sie mit ehemaligen Bauherrn über ihre Erfahrungen mit dieser Firma. Schauen Sie sich die juristischen Klauseln (das Kleingedruckte) und die so genannte Baubeschreibung (detaillierte Angaben zur Ausstattung des Hauses) genau an. Achten Sie dabei auch auf die Aufgaben, die sie als Bauherr übernehmen sollen. Bei Zweifeln sollten Sie die Unterlagen unbedingt von einem unabhängigen Experten prüfen lassen. Bestehen Sie darauf, dass die Firma Ihnen die Termine für Baubeginn, Bauabnahme, Fertigstellung nennt. Am besten halten Sie auch diese Daten vertraglich fest. Denn nur was im Vertrag steht, können Sie später auch einfordern. Was nicht aufgeführt wird, kann im Nachhinein zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und dem Hausanbieter führen.
Festpreis. Prüfen Sie penibel, welche Leistungen der Festpreis einschließt. Sonst kann es hinterher zu teuren Überraschungen kommen: Zum Beispiel, dass Sie die Erschließungskosten des Grundstücks zusätzlich bezahlen müssen. Erst wenn Ihnen alle Angaben vorliegen, können Sie eine risikofreie Finanzierung sicher stellen und Nachfinanzierungen vermeiden.
Baubeschreibung. Eine gute Beschreibung führt sämtliche Leistungen und Materialien sowie deren Preise auf. Unvollständige Angaben bergen ein hohes Risiko, da der Anbieter nur verpflichtet ist, die im Vertrag erwähnten Arbeiten auszuführen. Deshalb ist es unerlässlich, die Baubeschreibung penibel zu kontrollieren. Auch dabei kann es sich lohnen, Experten einzubeziehen. Sonst droht womöglich, etwa die Fliesenarbeiten selbst organisieren und separat bezahlen zu müssen..
Sonderwünsche. Sprechen Sie mit dem Bauträger über all Ihre Vorstellungen, die durch die Baubeschreibung nicht abgedeckt sind. Klären Sie genau ab, ob sich diese Sonderwünsche realisieren lassen und welchen Aufpreis ihr Vertragspartner dafür verlangt. Achten Sie darauf, dass diese Änderungen in der Baubeschreibung konkret genannt werden.
Qualitätssicherung. Eine sorgfältige Baubegleitung ist die Voraussetzung dafür, schließlich in ein solides Haus ohne Mängel einzuziehen. Bei den einzelnen Abnahmen während der Bauphase und bei der Schlussabnahme ist es ratsam, sich von einem unabhängigen Architekten begleiten zu lassen, der Ihre Interessen auf der Baustelle vertritt. Der Experte stößt vielleicht auf undichte Stellen, die ihre Heizkosten stark erhöhen. So kann sich die Ausgabe für den Fachmann rasch bezahlt machen.
Quelle: Webseite: http://www.vz-nrw.de |
|  | |  | Eigenheim nicht auf Sand bauen
Neuer Ratgeber "Baufinanzierung" hilft bei der Suche der optimalen Finanzierung.
In Zeiten bröckelnder Rentenansprüche rückt auch die Anschaffung einer eigenen Immobilie zur Alterssicherung wieder stärker in den Mittelpunkt. Wer im Alter auf die Zahlung einer Miete verzichten kann, hat mehr Geld zum Leben. Günstige Zinskonditionen lassen die Finanzierungsraten selbst bei kleinem Eigenkapital immer näher an ein entsprechendes Mietniveau rücken.
Hat man sich für den Erwerb der eigenen vier Wände entschieden, beginnt die Jagd nach einer möglichst günstigen und auf die persönlichen Verhältnisse optimal abgestimmten Finanzierung. Das notwendige Handwerkszeug zur eigenständigen Planung und Umsetzung der Finanzierung bietet der neue Ratgeber "Die Baufinanzierung".
Die Finanzierung sollte wohlüberlegt sein, damit nicht unnötigerweise Tausende Euro zuviel bezahlt werden oder in Extremfällen der Verlust der eigenen vier Wände wegen finanzieller Probleme droht. Leicht verständlich vermittelt der Ratgeber auf 166 Seiten das nötige Grundwissen und wichtige Zusammenhänge rund um das Thema Baufinanzierung. Somit ist der Ratgeber eine optimale Vorbereitung, um dem Fachchinesisch der Geldinstitute und Finanzierungsvermittler nicht hilflos ausgeliefert zu sein.
Bestellmöglichkeiten:
Der Ratgeber kann zum Preis von 18,90 € Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim:
Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg
Tel: 0 29 62 - 90 86 47
Fax: 0 29 62 - 90 86 49
eMail: versandservice@vzbv.de.
Im Internet können Sie im vzbv-shop bestellen unter Ratgeber Baufinanzierung.
Das vollständige Ratgeberangebot finden Sie im vzbv-Shop: www.ratgeber.vzbv.de.
Achtung: ab 1.11.2004 geänderte Versand-und Portokosten:
Für Bücher im Wert von bis zu 15 € betragen die Versandkosten 2,50 € , für Bücher im Wert von über 15 € sind es 4 €.
Webseite: http://www.vzbv.de |
|  | |  | Neue KfW-Kredite
Die KfW-Bankengruppe ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um Mittelbereitstellung für die Nutzung Erneuerbarer Energien geht.
Wird die Sanierung einer Heizung mit dem Einbau z.B. einer Solarwärmeanlage kombiniert, winken über das Gebäudesanierungsprogramm der KfW günstige Zinssätze.
Darüber hinaus gewährt das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Doch es gibt noch eine ganze Reihe weiterer neuer Förderprogramme.
So wird z.B. der Bau von KfW-geförderten Energiesparhäusern wird im Programm "Ökologisch bauen" zusammengefasst.
Informieren Sie sich ausführlicher über das OnlineMagazin:
Webseite: http://www.eko-news.de |
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|  | |  | Mietrecht! Mietminderung nach der Bruttomiete.
Wer aufgrund von Mängeln der Mietsache berechtigt ist, nur eine geringere Miete zu zahlen, also die Miete nach § 536 BGB um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern, trägt ein hohes Risiko, da im Streitfall erst das Gericht entscheidet, in welchem Umfang die Minderung gerechtfertigt war. Da ist es hilfreich, wenn die einzelnen Mängel sauber dokumentiert sind und beweisbar dargelegt werden können. Natürlich muss dem Vermieter Gelegenheit gegeben werden, für Abhilfe zu sorgen. Schließlich sollte die Minderung dann auch erklärt werden.
Die Frage war schließlich, von welchem Betrag sich die Minderung errechnet. Hier gab es bislang die verschiedensten Auffassungen. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 6.4.2005, AZ XII ZR 225/03) hat jetzt klargestellt: Es kann ein bestimmter Prozentsatz der Bruttomiete, also der Miete einschließlich aller Heiz- und Nebenkosten abgezogen werden.
Beispiel: Nettomiete: 500,00 € plus 150,00 € Nebenkostenvorauszahlung plus 150,00 € Heizkostenvorauszahlung = 800,00 € Gesamtmiete: Mietminderung 10 % = 80,00 €.
Vor dem Urteil wäre überwiegend nur eine Minderung von 10 % der Nettomiete = 50,00 € zuerkannt worden.
Verfasser: RA. Dr. Richard Kober, Fachanwalt für Familienrecht, Kanzlei Dr. Kober und M. Doll, Köln-Porz
Webseite: http://www.kober-doll.de |
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