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Geld & Finanzen |
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 |  | Liebe Besucher,
hier finden Sie Wissenswertes, Tipps und Angebote rund um das Thema Geld und Finanzen. Ob Geld, Finanzen, Banken, Versicherungen, Aktien, Wertpapiere, Kapitalanlagen, Bausparkassen oder Makler...
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|  | |  | Redaktion Geld & Finanzen Aachen |  |  | |  | |  | Checkliste für Sparer und Kapitalanleger
Gutgläubige Sparer und Kapitalanleger werden in Deutschland jährlich um einige Milliarden Euro geprellt. Unseriöse Anlage- und Vermittlungsgesellschaften ziehen ihnen mit einer Reihe simpler, aber offenbar wirkungsvoller Tricks das Geld aus der Tasche. Damit nicht auch Sie dubiosen Anbietern auf den Leim gehen, sind hier einige Fragen zusammen gestellt, mit denen Sie die Seriosität der Unternehmen prüfen können.
Wie wurde der erste Kontakt hergestellt?
Legen Sie Ihr Geld nie bei einer Firma oder Institution an, die sich unaufgefordert bei Ihnen telefonisch gemeldet hat. Kein seriöser Anbieter von Finanzdienstleistungen wird unaufgefordert telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Das ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zulässig.
Auch wenn Verwandte oder Bekannte vom Anbieter als Referenz genannt werden oder diese Sie sogar selbst wegen der Vereinbarung eines Beratungstermins ansprechen, ist das noch kein Beleg für die Seriosität der Geldanlage. Häufig werden nichtsahnende, bereits selbst zum Opfer gewordene Kunden benutzt, um an neue Anleger heranzukommen.
Wie hoch ist die versprochene Rendite?
Lassen Sie sich nicht durch versprochene Traumrenditen blenden. Als Maßstab nehmen Sie die aktuelle Verzinsung zehnjähriger Bundesanleihen. Diese erfahren Sie aus den Wirtschaftsteilen überregionaler Tageszeitungen und bei jedem Kreditinstitut. Liegt die versprochene Rendite höher, ist die Anlage auch riskanter. Renditen von zehn und mehr Prozent jährlich sind in aller Regel nur mit hochspekulativen Anlageformen erzielbar, bei denen Sie jederzeit mit einem Teil-oder Totalverlust des Anlagebetrages rechnen müssen.
Selbst wenn Verwandte oder Bekannte die versprochene Verzinsung bereits erhalten haben, spricht das nicht zwingend für die Seriosität des Angebotes. Denn häufig werden den Anlegern anfangs die versprochenen hohen Renditen gezahlt, um über Mundpropaganda neue Kunden gewinnen zu können. Allerdings fließen die Gewinne dabei nicht aus tatsächlich erwirtschafteten Erträgen, sondern aus den Anlagegeldern der Neukunden.
Wer ist der Anbieter?
Auf dem freien Kapitalmarkt tummeln sich viele Dilettanten und Ganoven. Verlangen Sie deshalb aussagefähige Informationen über die bisherige Tätigkeit des Anbieters. Hochglanzprospekte und repräsentative Büroräume sind häufig nur Blendwerk. Auch professionell klingende Berufsbezeichnungen wie "Finanzberater" oder "Vermögensberater" sind mit Vorsicht zu genießen. Jeder Laie kann sich so nennen, weil diese Berufsbezeichnungen nicht geschützt sind. Überprüfen Sie unbedingt den Anbieter. Einschlägige Informationen finden Sie in Wirtschaftsmagazinen wie "FinanzTest" oder bei den Verbraucherzentralen.
Wo ist der Geschäftssitz des Anbieters?
Unseriöse Anbieter lassen sich mit Vorliebe an exotischen Plätzen nieder. Oft findet sich am offiziellen Firmensitz allerdings nicht mehr als ein Briefkasten. Falls ein ausländischer Geschäftssitz angegeben wird, sollten Sie von vornherein sehr vorsichtig sein - nicht zuletzt wegen der Probleme und Kosten, die mit einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung im Ausland verbunden sind. Meist sind Gauner im Ausland aber erst gar nicht greifbar.
Wird Ihnen ein kleines Geschäft zum Einstieg angeboten?
Der Trick ist einfach: Zum Einstieg wird Ihnen ein Geschäft mit minimalem Betrag angeboten. Damit sollen Sie die Leistungsfähigkeit des Anbieters testen. Dieses Erstgeschäft verläuft natürlich immer positiv. Wenn Sie dann Vertrauen gefaßt haben und richtig einsteigen, werden Sie gnadenlos abgezockt. Also: Sei es auch noch so klein, lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Erstgeschäft überreden.
Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt?
Anlageentscheidungen sollten immer in Ruhe überlegt werden. Bei unseriösen Angeboten gibt es eigentlich nur einen, der unter Zeitdruck steht: der Anbieter. Er muß aus einem Kunden möglichst viel Geld in möglichst kurzer Zeit herauspressen. Wenn der Kunde erst einmal merkt, daß er über den Tisch gezogen wird, versiegt die Geldquelle schnell.
Wo liegt das Investitionsobjekt?
Verzichten Sie nie auf die Besichtigung der Immobilie. Wenn Sie darin wohnen wollten, würden Sie ohne Besichtigung auch kein Haus oder keine Wohnung kaufen. Genauso sollten Sie bei Kapitalanlagen in Immobilien verfahren. Das absolut wichtigste Qualitätsmerkmal einer Immobilie ist und bleibt die Lage. Ist eine genaue Ortsbesichtigung nicht möglich, weil das Objekt zum Beispiel zu weit entfernt ist, sollten Sie lieber auf die Investition verzichten. Nette Fotos reichen als Qualitätsnachweis nicht aus; Sonnenschein und der richtige Blickwinkel täuschen über viele Mängel hinweg.
Wer ist der Treuhänder?
Die Einschaltung eines Treuhänders allein bürgt noch nicht für Seriosität des Angebots. Der Treuhänder muß eine vom Anbieter unabhängige Person oder Institution sein, die bis zur Investition alleinigen Zugriff auf die Kasse hat. Immer wieder gibt es aber Fälle, bei denen der Treuhänder mit dem unseriösen Anbieter unter einer Decke steckt. Dann ist Ihr Geld in großer Gefahr.
Was prüft der Notar?
Bei Immobilienanlagen und häufig auch bei Unternehmensbeteiligungen ist eine notarielle Abwicklung des Geschäftes gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar kontrolliert dabei nur die formelle Richtigkeit der Geschäftsabwicklung. Ob das Anlageunternehmen seriös und das Angebot wirtschaftlich sinnvoll ist, hat der Notar dagegen nicht zu prüfen.
Wie sieht die Investitionsrechnung aus?
Sie sind kein Bittsteller, sondern der Geldgeber. Lassen Sie sich nicht mit ein paar pauschalen Angaben abspeisen. Detaillierte Informationen dazu, wie und wo Ihr Kapital konkret angelegt werden soll und welche Kosten für Sie damit verbunden sind, gehören zu den wesentlichen Vertragspflichten des Anbieters. Verlangen Sie vom Anbieter ausführliche und aussagekräftige Informationen zu den angebotenen Kapitalanlagen.
Denken Sie etwa an eine "Schwarzgeld-Anlage"?
Wer Ihnen augenzwinkernd ganz tolle Angebote in diesem Bereich offeriert, könnte Sie - wenn Sie darauf eingehen - später einmal erpressen. Bedenken Sie außerdem: Die Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen unseriöser Unternehmen werden auch durch die Steuerfahndung geführt. So müssen Sie unter Umständen Ihr verlorenes Kapital nachträglich versteuern und zusätzlich mit einer Strafe oder Geldbuße rechnen.
Machen Sie sich nicht erpressbar; Steuerehrlichkeit erspart Ihnen schlaflose Nächte.
Quelle: Webseite: http://www.vz-nrw.de |
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|  | |  | ALTERSVORSORGE
Tipps fürs finanzielle Polster im Alter.
Denn bei der gesetzlichen Rente ist nur eines sicher: Für immer mehr Rentnerinnen und Rentner bleibt immer weniger. Wer sich fürs Alter ein sicheres Polster verschaffen will, kommt um die individuelle Vorsorge nicht umhin. Die Verbraucherzentrale gibt folgende Tipps, wie der Einstieg in die private Altersvorsorge sinnvoll anzugehen ist:
Welche Vorsorgestrategie grundsätzlich in Frage kommt, hängt entscheidend davon ab, welche Zeit noch fürs Ansparen bis zum Rentenalter zur Verfügung steht. Dabei gilt als Faustformel: Je kürzer der Anlagezeitraum, desto sicherer sollten die gewählten Produkte sein. Umgekehrt kann derjenige, der noch 30 Jahre bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn vor sich hat, durchaus auf risikoreichere Angebote - mit entsprechend höheren Ertragschancen zurückgreifen.
Nur wer die konkreten Risiken von Geldanlagen abschätzen kann, kann seine Risikobereitschaft ausloten. Von den drei klassischen Anlagekriterien Sicherheit, Verfügbarkeit und Rentabilität beziehungsweise Verzinsung sollte vor einer Kapitalanlage zunächst einmal die Sicherheit geklärt werden. Nur dann lässt sich einschätzen, ob ein Angebot wirklich günstig ist. Da man bei Geldanlagen nicht alles haben kann, gilt die Grundregel: Überdurchschnittliche Renditechancen können nur mit Abstrichen bei der Sicherheit erkauft werden.
Ob Aktien, festverzinsliche Anlagen, Mischvarianten oder Immobilien die richtige Strategie fürs Alter sind, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem die Erfahrungen und persönlichen Ziele des Anlegers.
Bei "Fertigprodukten" zur Altersvorsorge, die von Banken angeboten werden, handelt es sich um Anlagekonzepte, die Einmalzahlungen und/oder das Ansparen regelmäßiger Beträge in verschiedenen Kombinationen von Investmentsfonds vorsehen: Vermögensverwaltung in Investmentfonds oder "Fondspicking"-Angebote heißen dabei die Konzepte. Solche Angebote der Vermögensverwaltung sehen in der Regel nur standardisierte Anlagemodelle vor. Hohe Mindesteinlagen erschweren oft den Einstieg. Zudem lassen sich die Verwalter ihre Arbeit natürlich bezahlen. Wichtig also hierbei: Kosten beachten.
Quelle: Webseite: http://www.vz-nrw.de |
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|  | |  | 50 gute Bank - Urteile
Immer wieder klagen Bankkunden - und bekommen Recht!
Streit bei Girokonto
1. Hat eine Bank Selbstverpflichtung zum Girokonto für jedermann abgegeben, so hat jeder Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.
2. Bei Lastschriften dürfen Kunden jederzeit ohne Gründe Widerspruch einlegen. Gebühren sind nicht zulässig.
3. Füllt ein Angestellter im Beisein des Kunden eine Überweisung falsch aus, sodass Geld auf ein anderes Konto überwiesen wird, haften beide zur Hälte für einen Schaden.
4. Unberechtigte Kontobelastungen können ohne zeitliche Grenze rückgängig gemacht werden. Das Entgegennehmen des Kontoabschlusses gilt nicht als Zustimmung.
5. Führt ein Kreditinstitut eine per Fax geschickte Überweisung aus, muss es den Schaden ersetzen, wenn der Kunde bestreitet, das Fax ausgefüllt zu haben. Es besteht die Möglichkeit, die Unterschrift aufzukopieren.
6. Für Ein- und Auszahlungen am Schalter darf die Bank bei einem Konto mit Einzelabrechnungen keinen Extrabetrag verlangen. Fünf kostenlose Buchungen im Monat sind zu leisten. was darüberhinaus geht darf kostenpflichtig sein.
7. Zum Bearbeiten von Pfändungen sind Banken gesetzlich verpflichtet . Es dürfen keine Extra-Gebühren verlangt werden.
8. Eine Bank darf für Nachforschungen keine Gebühren berechnen, selbst wenn der Fehler beim Kunden lag.
9. Keine Gebühren darf eine Bank kassieren, wenn Sie für Kunden herausfindet, ob sie in der Vergangenheit unzulässige Kontogebühren verlangt hat.
10. Für dsa Bearbeiten von Reklamationen darf auch dann keine Geld verlangt werden, wenn sich die beanstandete Buchung als richtig erweist.
11. Für eine Nachfrist (Scheck oder Dauerauftrag nicht ausgeführt) dürfen Banken keine Gebühren berechnen.
12. Befindet sich plötzlich auf dem Konto mehr Geld als erwartet, so muss erst überprüft werden, ob es sich um eine irrtümliche Gutschrift handelt. gehört es einem nicht , ist es Eigentum der Bank.
13. Eine Bank muss kein Geld auszahlen, das versehentlich auf dem Konto gelandet ist, auch wenn Kontonummer auf der Überweisung, nicht aber der Name des Empfängers stimmt.
14. Eine Bank muss zu den von ihr ausgestellten Einzahlungsbelegen stehen und kann nicht die volle Gutschrift verweigern, wenn sich beim Nachzählen des Geldes ein geringer Betrag ergibt.
15. Banken haften, wenn durch ihr grobes Verschulden der Zugang zum Online-Service zeitweilig unterbrochen ist. Sie dürfen das nicht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen.
16. Das Risiko der Fälschung eines Auszahlungsscheines trägt die Bank. Verlangt sie keine Legitimation, muss sie sicherstellen, dass der Auszahlungsschein den Kontoinhaber auch erreicht hat.
17. Gutschriften dürfen erst in der Kontoauskunft von Geldautomaten auftauchen, wenn die Summe dem Konto gutgeschrieben ist, da Bankkunden sonst Gefahr laufen, ihr Konto unwissentlich zu überziehen.
18. Online-Banken müssen den Zugang so gestalten, dass eingehende Aufträge jederzeit ausgeführt werden können. Bei Verstoß muß das Institut Schadenersatz leisten.
19. Irrtümlich gutgeschriebenes Geld darf straflos abgehoben werden. Ein strafbarer Betrug liegt nur bei "besonderem Vertrauensverhältniss" zur Bank vor, etwa bei hohem Dispokredit. das Geld ist immer zurückzuzahlen.
20. Banken dürfen grundsätzlich keine Gebühren für die Bearbeitung von Steuerfreistellungsanträgen erheben.
Ärger beim Sparen
21. Banken dürfen Börsentermingeschäfte ablehnen und keinen Schadenersatz zahlen, auch wenn sich herausstellt, dass sie erfolgreich waren.
22. Löst ein Kunde ein Depot auf , dürfen für Audhändigung effektiver Stücke und Übertragungen von Buchwerten Gebühren berechnet werden.
23. Gebühren darf die Bank verlangen, wenn ein Kunde Wertpapiere aus einem Depot bucht, das er behält.
24. Kriterien für Zinserhähungen oder -senkungen müssen klar benannt werden.
25. Bekommen Kunden bei Neu-Emissionen keine Aktien, weil die Nachfrage das Angebot überstieg, werden keine Gebühren fällig.
26. Verkauft eine Bank Aktien trotz "tagesgültigem" Auftrag erst einen Tag später, muss sie die Aktien ersetzen.
27. Was im Sparbuch steht, muss ausgezahlt werden, selbst wenn die Bank behauptet, eine Auszahlung wäre nicht eingetragen worden. Das Sparbuch ist ein Urkunde.
28. Klärt ein Berater seine Kunden nicht sorgfältig über Risiken einer Anlage auf, ist er zum Schadenersatz verpflichtet.
29. Wenn ein Berater die Sicherheit einer Geldanlage vorbehaltslos bestätigt, kann er dafür haftbar gemacht werden.
Streit um Karten
30. Eine Bank darf nicht unaufgefordert Kreditkarten mit Pin-Nummer zuschicken. Kunden rechnen nicht damit und können einen Mißbrauch nicht vorbeugen.
31. Wer mit Kreditkarte bezahlt und Belege unterzeichnet, kann nicht widerrufen.
32. Zahlt die Bank per EC-Karte Bargeld aus, ohne die Identität zu prüfen, haftet sie für Schäden.
33. Streikt der Geldautomat beim Auszahlen und das Konto wird trotzdem Belastet, muss die Bank die Auszahlung beweisen.
34. Wird mit einer verlorenen Karte Geld abgehoben, muss man sich keine Mitschuld anrechnen lassen. Geldautomaten sind trotz Pin nicht sicher.
35. Hat ein Einbrecher mit einer EC-Karte Geld abgehoben, lässt sich daraus nicht schließen, dass die Karte mit der Pin-Nummer gelagert wurde.
36. Bei Rückgabe der Kreditkarte während des Jahres hat man Anspruch auf Erstattung der restlichen Jahresgebühr.
37. Das Aufbewahren von Karte und Geheimnummer in getrennten Räumen einer Wohnung gilt nicht als grob fahrlässig.
38. Wer die EC-Karte in eienr Tasche im Auto liegen lässt, handelt grob fahrlässig.
39. Für eine beschädigte Karte darf die Bank nicht in jedem Fall Geld (Ersatzkarte) verlangen. Ist die Bank verantwortlich (schlecht gewarteter Automaten), muss sie die Karte kostenlos ersetzen.
Ärger bei Krediten
40. Jede Bank muss auf Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hinweisen. Tut sie dies nicht, muss sie haften, wenn der Kunde mehr Zinsen zahlt als nötig.
41. Eine Bnak muss beim Kreditvertrag nicht prüfen, ob die spätere Ratenlast zu hoch für den Kunden ist.
42. Führen Gespräche zu keinem Vertrag, darf die Bank keine Gebühr verlangen.
43. Legt eine Klausel fest, dass eine Gebühr zu zahlen ist, wenn das Darlehen nicht abgefordert wird, gilt das nur, wenn der Kunde zurücktritt.
44. Übernimmt ein Bürge eine füt ihn ruinöse Mithaftung aus emotionaler verbundenheit, ist die Bürgschaft nichtig.
45. Wer eine Grundschuld auf seine Immobilien übernimmt, haftet auch bei finanzieller Überforderung und muss das Eigenheim auch verkaufen, um die Schulden zu begleichen.
46. Wird eine Zwangsvollstreckung eingeleitet, darf die Bank laufende Kredite fristlos kündigen.
Streit um Beratung
47. Waren Kunden mit "persönlicher und telefonischer Beratung" einverstanden, darf die Bank dennoch keine Versicherung am Telefon anbieten.
48. Erteilt die Bank eine falsche Auskunft, so kann der Kunde Ersatz für den Schaden verlangen.
49. Eine Bank, die ihren unerfahrenen Kunden dazu verleitet, Aktien auf Kredit zu kaufen, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
50. Wer Geld anlegen will, muss ungefragt auf einen sich abzeichnenden Abwärtstrend eines konkreten Anlagemodells hingewiesen werden, sonst macht sich die Bank strafbar.
Quelle: Webseite: http://www.nice-press.de |
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